Befristete Vertretung

Stellt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer als Vertretung ein, so muss die Einstellung auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruhen. Sofern dem vertretenden Mitarbeiter ihm “fremde” Aufgaben zugeteilt werden, muss ihm der Arbeitgeber die Aufgaben des Vertreters zuweisen.







