Vertrag CPAP

Die Hanseatische Krankenkasse hat zum 01.04.2017 einen neuen Vertrag für Systeme zur Behandlung von schlafbezogenen Atemstörungen (CPAP-Geräte) geschlossen. Für Sie ändert sich jedoch nichts an der Versorgungssituation. Sie können wie gewohnt Ihr Schlafapnoetherapiegeräte nutzen und Zubehör, wie z.B. Masken oder Schlauchsysteme in Anspruch nehmen.

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