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Selbsthilfeförderung durch die HEK

Die Selbsthilfe bietet chronisch kranken oder behinderten Menschen und deren Angehörigen Unterstützung im Umgang mit der Krankheit/Behinderung. Sie ergänzt damit das professionelle Angebot der gesundheitlichen Versorgung und nimmt damit einen wichtigen Beitrag in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein.

Die HEK wendet für die Selbsthilfeförderung 1,15 Euro pro Versicherten auf. Das Fördervolumen beträgt im Jahr 2020 insgesamt rund 600.000 Euro.

Die HEK stellt die Fördermittel in voller Höhe der Pauschalförderung zur Verfügung. Dies stärkt die Basisfinanzierung aller Förderebenen (Bundes- und Landesorganisationen und regionale Selbsthilfegruppen) gleichermaßen.

Die Fördermittel für die Pauschalförderung werden von Fördergemeinschaften verwaltet und verausgabt.

Nähere Informationen zur Selbsthilfeförderung und dem Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite des vdek-Verband der Ersatzkassen e.V.

Ein Antrag auf Förderung muss daher bei der HEK nicht gestellt werden.