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Arzneimittel besonderer Therapierichtungen

Neben den klassischen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus der Schulmedizin übernehmen wir zusätzlich die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel besonderer Therapierichtungen.

An Arzneimitteln welcher besonderen Therapierichtungen erfolgt eine Kostenbeteiligung?

Wir beteiligen uns an den Kosten für Arzneimittel folgender besonderer Therapierichtungen:

Homöopathie

Homöopathie leitet sich aus den Wörtern Homoion (griechisch für ähnlich) und Pathos (griechisch für Leiden) ab. Dabei gilt der Grundsatz, Ähnliches mit Ähnlichem zu heilen. Eine Krankheit soll demnach mit ihrem Auslöser behandelt werden, allerdings in verdünnter Form.

Die Arzneimittel werden aus Pflanzen, Mineralien oder Tieren beziehungsweise tierischen Produkten hergestellt.

Phytotherapie

Die Phytotherapie ist ein Teil der Pflanzenheilkunde, die sich um die wissenschaftliche Erforschung von Pflanzenmitteln bemüht.

Die Phytotherapie arbeitet mit den sogenannten Phytopharmaka. Hierbei handelt es sich um Arzneimittel aus Arzneipflanzen. Pflanzen werden hier mit Wasser, Alkohol oder anderen Lösungsmitteln extrahiert, teilweise konzentriert, getrocknet oder anderweitig verarbeitet. Wichtig zu wissen: Wir können uns nur an den Kosten für Arzneimittel beteiligen. An Kosten für lose Pflanzenteile, Teemischungen,  Nahrungsergänzungsmittel oder weitere Nichtarzneimittel dürfen wir uns leider nicht beteiligen.

Anthroposophie

Die anthroposophische Medizin versteht sich als Ergänzung zur konventionellen Medizin. Sie zielt darauf ab, die Selbstheilungskräfte des eigenen Körpers zu fördern.

Ihre Arzneimittel werden aus mineralischen, tierischen und pflanzlichen Bestandteilen hergestellt. Hierzu zählen zum Beispiel Gold, Bienen oder Spitzwegerich.

In welcher Höhe erfolgt die Kostenbeteiligung?

Wir übernehmen für Sie gern für jede dieser Arzneimittelgruppen:

  • 70 Prozent der Kosten
  • maximal 100 Euro im Kalenderjahr
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Voraussetzung ist, dass das jeweilige Arzneimittel durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet wird. Die private Verordnung kann auch auf einem E-Rezept erfolgen. Zudem muss es sich dabei um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handeln.

Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Nachdem Sie das Privatrezept in der Apotheke eingelöst haben, senden Sie uns dieses bitte zusammen mit der Apothekenquittung für die Erstattung zu. Wenn Sie ein E-Rezept eingelöst haben, erhalten Sie von Ihrer Apotheke einen entsprechenden Ausdruck. Teilen Sie uns bitte auch Ihre aktuelle Bankverbindung mit.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

Wie lange ist Zeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen?

Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.