Vater mit Kind auf dem Arm

Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Mütter und Väter sind häufig enorm belastet. Spezielle Kuren können ihnen wieder auf die Beine helfen. 

Was ist eine Mutter-Vater-Kind-Kur?

Die Mutter- oder Vater-Kind-Kur soll Sie dabei unterstützen, den Alltag mit Ihrer Familie besser zu meistern. Hierfür gibt es bei der Kur ein individuelles Therapieangebot, unter anderem mit der Vermittlung einer gesunden Lebensweise und Tipps zur Selbsthilfe. Es geht in erster Linie um Ihre Gesundheit, so wie bei klassischen Kuren. Wenn nötig, werden Ihre Kinder aber auch mit behandelt.
Die stationäre Kur findet in einer zugelassenen Kurklinik statt und dauert in der Regel drei Wochen.

Was muss ich bei der Beantragung einer stationären Mutter-Vater-Kind-Kur beachten?

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie Ihr Anliegen zunächst mit Ihrem Arzt besprechen. Im Gespräch kann dann auch geklärt werden, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob Sie eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme benötigen und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.
Falls die Maßnahme nicht dem Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit dient, aber medizinisch notwendig ist, kann gegebenenfalls eine Kostenübernahme über uns erfolgen.

Sollten Sie bereits eine Mutter-Vater-Kind-Kur durchgeführt haben, können Sie einen erneuten Antrag erst frühestens vier Jahre nach der Maßnahme stellen.

Welche Kosten werden übernommen?

Sofern eine stationäre Mutter-Vater-Kind-Maßnahme medizinisch notwendig ist und wir für die Kostenübernahme zuständig sind, übernehmen wir die Kosten in einer geeigneten Einrichtung. Ihre Wünsche werden hierbei selbstverständlich so weit wie möglich berücksichtigt.

Ist ein Eigenanteil zu leisten?

Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Euro je Kalendertag.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit des Antrags?

Sofern wir Ihren Antrag erhalten haben, erfolgt die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit. Wir unterrichten Sie dann umgehend.

Werden Kinder mitbehandelt?

Nein, in der Regel nicht. Die Mutter oder den Vater zu behandeln, steht bei der Mutter-Kind- oder der Vater-Kind-Kur immer im Vordergrund. Nur im Ausnahmefall können Kinder gleichzeitig mitbehandelt werden.

Gibt es eine Altersgrenze für Kinder?

Grundsätzlich können Kinder nicht mit aufgenommen werden, wenn sie bereits 12 Jahre alt sind. Sofern Sie ein Kind im Säuglingsalter haben, bringt eine Maßnahme möglicherweise nicht den gewünschten Effekt, da Sie sich neben den Anwendungen vor Ort noch zusätzlich um Ihr Kind kümmern.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Kur?

Der Zeitpunkt der Kur soll natürlich Ihren Bedürfnissen entsprechen. Aus organisatorischen Gründen sind Frühling, Herbst und Winter meist besser geeignet als die Sommermonate. Hierfür gibt es mehrere Gründe:
Die Kliniken sind außerhalb der Sommermonate oft nicht sehr stark belegt. Dadurch ist für Sie eine individuelle Betreuung durch das Klinikpersonal möglich.

Die Bahnhöfe und Züge sowie Autobahnen sind nicht überfüllt. Das macht Ihre Anreise deutlich angenehmer.
Außerdem gibt es für die Kinder meist schulbegleitenden Unterricht.

Wie werden die Fahrkosten erstattet?

Sofern Sie mit der Bahn reisen möchten, erhalten Sie die benötigte Fahrkarte der Deutschen Bahn AG direkt von der DB Personenverkehr GmbH. Das entsprechende Bestellformular erhalten Sie von uns. Bitte senden Sie es an das Reisezentrum. Die Fahrkarte ist spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme zu bestellen. Sie erhalten diese dann an Ihre Hausanschrift.

Alternativ können Sie auch gern mit Ihrem privaten Pkw anreisen. Der Ablauf ist genau wie bei dem Bahnticket, mit dem Unterschied, dass von Ihnen anzukreuzen ist, ob Sie mit dem Pkw fahren oder gebracht und abgeholt werden. Das Reisezentrum teilt uns anschließend mit, wie hoch die Kosten der Fahrkarte gewesen wären.
Teilen Sie uns bitte nach Abschluss der Maßnahme für die Fahrkostenerstattung die von Ihnen gefahrenen Kilometer und Ihre Bankverbindung mit. Wir erstatten Ihnen maximal die Kosten der Fahrkarte der Deutschen Bahn (2. Klasse unter Ausschöpfen der möglichen Fahrpreisermäßigungen).

Die von Ihnen zu zahlende gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent je einfache Fahrt, mindestens fünf Euro, maximal zehn Euro. Sofern Sie mit der Deutschen Bahn reisen, werden wir Ihnen die genaue Zuzahlungshöhe in einem gesonderten Schreiben mitteilen, sobald uns die Kosten der Fahrkarte bekannt sind. 
Der Eigenanteil ist von Ihnen nicht zu leisten, sofern Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind.

Wie lange dauert die Maßnahme?

Die Kostenübernahme erfolgt für 21 Tage.

Kann ich meinen Ehepartner mitnehmen?

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Patientengesundheit. Daher macht es Sinn, Sie komplett aus Ihrem gewohnten Umfeld zu nehmen. Hierzu gehört auch die Trennung vom Partner, was aus therapeutischer Sicht und im Hinblick auf die Fokussierung auf die gesteckten Ziele sinnvoll ist.
Begleitpersonen oder Besucher werden von den Rehabilitationskliniken allerdings nicht kategorisch ausgeschlossen. Dieses Thema sollte aber von Ihnen bereits im Vorfeld sowohl mit Ihrem behandelnden Arzt als auch mit der ausgewählten Einrichtung abgesprochen werden, um die Konditionen und Rahmenbedingungen abzuklären.

Muss ich meine Mutter-Vater-Kind-Kur sofort nach Kostenzusage antreten?

Nein, Sie haben nach der Bewilligung sechs Monate Zeit, die Maßnahme anzutreten.