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Kryokonservierung (Einfrieren) von Eizellen bei Krebstherapien zur Erhaltung der Fruchtbarkeit

Sie sind im zeugungsfähigen Alter und an Krebs erkrankt? Dann übernehmen wir die Kosten für die Entnahme und das Einfrieren von Ei- oder Samenzellen vor einer geplanten Chemo- oder Strahlentherapie, da diese Behandlungen mit großer Wahrscheinlichkeit die Keimzellen schädigen und zum Verlust der Fruchtbarkeit führen. Nach Ihrer Genesung kann das eingefrorene Material im Rahmen einer künstlichen Befruchtung verwendet werden, um Ihnen in der Zukunft einen Kinderwunsch erfüllen zu können. Den Zeitpunkt bestimmen selbstverständlich Sie unter Einhaltung der Altersgrenzen.

Seit wann gibt es diese gesetzliche Regelung?

Die sogenannte Kryokonservierung steht seit dem 01.07.2021 allen gesetzlich Versicherten vor einer potenziell keimzellschädigenden Therapie zu.

Wurde eine Kryokonservierung vor diesem Zeitpunkt durchgeführt, können wir nur für die Kosten aufkommen, die nach dem 01.07.2021 angefallen sind. Hierzu zählen beispielsweise die jährlich anfallenden Kosten für das eingefrorene Material.

Welche Altersgrenzen bestehen für eine Kryokonservierung?

Frauen haben bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Anspruch auf eine Kostenübernahme, Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr.

Muss ich für diese Leistung einen Antrag stellen?

Es bedarf keiner besonderen Antragstellung. Bitte wenden Sie sich an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt, die die Krebserkrankung behandeln. Von dort wird Ihnen ein ärztliches Attest erstellt, mit dem Sie sich für alle weiteren Maßnahmen an eine spezielle Kinderwunschpraxis wenden können. Von dort erfolgt die Entnahme der Keimzellen und die Organisation des Einfrierens. Die anfallenden Leistungen werden direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns abgerechnet.

Sollten Ihnen die Kosten für das Einfrieren privat in Rechnung gestellt werden, weil die Kinderwunschpraxis noch keinen Vertrag mit einer entsprechenden Einrichtung geschlossen hat, senden Sie uns die betreffende Rechnung gerne zu. Wir prüfen dann, in welchem Umfang wir die Kosten übernehmen können.

Sollte Ihre Kryokonservierung bereits vor dem 01.07.2021 erfolgt sein, reichen Sie uns alle Ihnen vorliegenden Unterlagen und Rechnungen zur Prüfung ein. Sie erhalten dann eine Nachricht, welche Kosten wir übernehmen können.