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Hilfsmittel

Hilfsmittel steigern nicht nur die Lebensqualität oder sichern den Erfolg einer Krankenbehandlung. Sie machen es häufig erst möglich, aktiv am Leben teilzunehmen. Daher haben unsere Versicherten Anspruch auf ärztlich verordnete Hilfsmittel.

Der Begriff Hilfsmittel wird häufig vor allem mit Rollstühlen oder Gehhilfen in Verbindung gebracht. Die Auswahl an erstklassigen Hilfsmitteln, die wir unseren Versicherten finanzieren, ist jedoch weitaus umfassender.

Wann Sie Anspruch auf ein Hilfsmittel haben, wie Sie dabei am besten vorgehen und welche Kosten auf Sie zu kommen - wir beantworten Ihnen gern Ihre Fragen:

Wie erhalte ich ein Hilfsmittel?
  • Sie erhalten von Ihrer Arztpraxis eine Verordnung über das benötigte Hilfsmittel.
  • Diese Verordnung reichen Sie zum Beispiel in der Apotheke oder dem Sanitätshaus vor Ort ein.

    • Wichtig bei Ihrer Auswahl ist, dass die Leistungserbringer zu unseren Vertragspartnern gehören. Wir haben mit vielen Unternehmen Verträge über die Versorgung mit hochwertigen Hilfsmitteln abgeschlossen.
      Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.
  • Alternativ können Sie uns die Verordnung auch zusenden. Wir leiten diese direkt an das von Ihnen gewählte Unternehmen weiter.

    • Für die Beauftragung der Versorgung benötigen wir von Ihnen eine Einverständniserklärung zur Weiterleitung Ihrer personenbezogenen Daten.
      Bitte senden Sie diese ausgefüllt und zusammen mit der ärztlichen Verordnung direkt an unser Hilfsmittelzentrum.

Einverständniserklärung zur Weiterleitung personenbezogener Daten

Gern informieren wir Sie, woher Sie Ihr verordnetes Hilfsmittel bekommen können. Nutzen Sie dazu unsere Vertragspartnersuche - dort finden Sie alle Leistungserbringer in Ihrer Nähe.

Wir helfen Ihnen alternativ auch gern telefonisch oder per Chat/Mail bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters.

  • Viele Hilfsmittel können Sie direkt vor Ort von unseren Vertragspartnern erhalten, bei anderen bedarf es einer vorherigen Genehmigung von uns, damit die Kosten übernommen werden können - zum Beispiel bei Hörgeräten oder Rollstühlen.

Informationen und Besonderheiten zu den einzelnen Hilfsmitteln erhalten Sie in unserer Übersicht Hilfsmittel A-Z.

Um die Kostenbewilligung durch uns kümmern sich die Leistungserbringer in der Regel selbst. Sobald der Kostenvoranschlag durch uns genehmigt wurde, erhalten Sie Ihr benötigtes Hilfsmittel vom Lieferanten.

Welche Kosten übernimmt meine Krankenkasse?

Neben der Kostenübernahme für das Hilfsmittel an sich übernehmen wir alle Serviceleistungen, wie die umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels, Lieferung, Montage, Nachlieferung von Zubehör und notwendige Reparaturen.

Wie hoch ist meine gesetzliche Zuzahlung?

Grundsätzlich erhalten Sie die meisten Hilfsmittel kostenfrei. Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung befreit.

Fallen weitere Eigenanteile oder Mehrkosten für mich an?

Für einige Hilfsmittel fällt zusätzlich ein Eigenanteil an. Dies gilt für Hilfsmittel, die zum Teil normale Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind, wie zum Beispiel orthopädische Schuhe.

Sollte Ihnen ein Hilfsmittel angeboten werden, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Für welche Produkte ein Eigenanteil zu leisten ist, erfahren Sie hier: Hilfsmittel A-Z.

Lassen Sie sich jederzeit gern von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Wie verlaufen Lieferung und Einweisung mit einem Hilfsmittel?

Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen Hilfsmittel anzubieten, die für Ihre individuellen Bedürfnisse geeignet sind. Erfolgt die Beratung im Sanitätshaus, können Sie das Hilfsmittel meistens gleich mit nach Hause nehmen. Ansonsten wird Ihnen das Hilfsmittel kostenfrei direkt nach Hause geliefert. Ihnen oder Ihrer betreuenden Person wird genau erklärt, wie Sie das Hilfsmittel sachgerecht bedienen und benutzen können.

Kann ich auch ein anderes Modell oder eine besondere Ausstattung wählen?

Sie können gegen einen entsprechenden Aufpreis ein anderes Modell oder Zusatzausstattungen wählen. Die Eigentumsverhältnisse des Hilfsmittels gehen auf Sie über. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Kosten für Reparaturen und Wartungen selbst tragen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich das Hilfsmittel über den bewilligten Zeitraum hinaus benötige?

Bitte sprechen Sie Ihre behandelnde Arztpraxis auf die weitere Versorgung an und lassen sich eine neue Verordnung für das Hilfsmittel ausstellen. Diese reichen Sie dann zeitnah beim Lieferunternehmen ein.

Bitte beachten Sie: Dies gilt auch, wenn die vorherige Verordnung bereits für einen längeren Zeitraum ausgestellt war.

Können die Leistungserbringer eine wirtschaftliche Aufzahlung von mir verlangen?

Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen ein aufzahlungsfreies Hilfsmittel anzubieten. Sollten Sie sich jedoch für eine höherwertige Versorgung entscheiden, bestätigen Sie dies gegenüber dem Sanitätshaus schriftlich. Die wirtschaftliche Aufzahlung ist von Ihnen selbst zu tragen. Eine Kostenübernahme durch uns ist nicht möglich.

Was kann ich tun, wenn mein Hilfsmittel defekt ist oder eine Reperatur von Nöten ist?

Unsere Vertragspartner reparieren und warten das defekte Hilfsmittel für Sie. Dazu werden Sie persönlich und/oder telefonisch beraten. Sofern das Hilfsmittel nicht sofort repariert werden kann oder abgeholt werden muss, erhalten Sie vorübergehend ein gleichwertiges Modell als Ersatz.

Erhalte ich ein unbenutztes/neues Hilfsmittel?

Nicht zwingend - einige Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle, sind wiedereinsatzfähige Hilfsmittel. Sie erhalten Ihr Hilfsmittel aber in einem einwandfreien Zustand. Unsere Vertragspartner leihen Ihnen daher entweder neue oder gebrauchte Produkte, die technisch einwandfrei und chemisch aufbereitet sind.

Kann ich einen Stromkostenzuschuss für mein Hilfsmittel beantragen?

Einige Hilfsmittel benötigen für ihren Betrieb Strom, zum Beispiel Sauerstoffkonzentratoren oder Elektromobile. Für diese Hilfsmittel können Sie einen Zuschuss bei uns beantragen.

Welche Hilfsmittel sind zurückzugeben und wie verhalte ich mich, wenn das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird?

Bei einigen Hilfsmitteln informieren wir Sie bereits im Zuge der Bewilligung darüber, dass es sich bei dem benötigten Hilfsmittel um ein sogenanntes Pool-Hilfsmittel handelt. Dies bedeutet, dass diese Hilfsmittel unser Eigentum und wiedereinsatzfähig sind. Nach dem Sie Ihr Hilfsmittel zurückgegeben haben, lassen wir diese Art der Hilfsmittel professionell aufbereiten, um sie daraufhin einem anderen Mitglied unserer Versichertengemeinschaft zur Verfügung stellen zu können. 

Zu den Pool-Hilfsmitteln zählen unter anderem:

  • Rollstühle
  • E-Scooter
  • Antidekubitushilfsmittel
  • Sauerstoffkonzentratoren
  • Beatmungsgeräte
  • Bildschirmlesegeräte
  • Absauggeräte
  • Kommunikationshilfen
  • Therapeutische Bewegungsgeräte, zum Beispiel Arm-/Beintrainer
  • Bade – und Duschhilfen
  • Toilettenhilfen
  • Sitz – und Stehhilfen

Sollten Sie Ihr Hilfsmittel nicht mehr benötigen, melden Sie oder Ihre Angehörigen sich gern bei uns. Wir kümmern uns dann darum, dass das Hilfsmittel schnellstmöglich von einem unserer Vertragspartner bei Ihnen abgeholt wird.