Geburtshäuser: HEK-garantierte Qualität

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Einige werdende Eltern wünschen, dass die Geburt nicht in einer Klinik stattfindet, sondern in einem Geburtshaus. Diese Einrichtung wird von Hebammen geleitetet. Bei einer Entbindung im Geburtshaus ist kein Arzt anwesend. Die Hebamme ist als qualifizierte Geburtshelferin ohnehin die erste Bezugsperson während der Entbindung.

Auch die erste Vorsorgeuntersuchung direkt nach der Geburt, die U1, kann von der Hebamme durchgeführt werden. Zudem sind sie so ausgebildet, dass sie kritische Situationen im Vorfeld erkennen und im Zweifelsfall eine rechtzeitige Verlegung in ein Krankenhaus veranlassen.

Bei bestimmten Schwangerschaften ist eine Entbindung im Geburtshaus nicht empfehlenswert, so zum Beispiel bei einer möglichen Steißlage, Zwillingen oder einer Frühgeburt. Hier sollten Schwangere von vornherein in eine Klinik gehen. Ist die Schwangerschaft problemlos verlaufen und sind Mutter und Kind fit, steht einer Entbindung im Geburtshaus jedoch grundsätzlich nichts entgegen.

HEK-Leistung

Wenn Sie sich für eine ambulante Entbindung in einem zugelassenen Geburtshaus entscheiden, übernimmt die HEK die Hebammenleistungen und die Betriebskosten. Dabei wird die Entbindung im Geburtshaus genauso einfach abgerechnet wie jeder Arztbesuch auch: Über Ihre HEK-Versichertenkarte.

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