Arzt erklärt Darmspiegelung als Leistung der HEK

Darmspiegelung und Immunologischer Stuhltest

Bei der Darmspiegelung (Koloskopie) untersucht der Arzt mit einem Endoskop die Darmschleimhaut und das Innere des Darms nach Auffälligkeiten wie beispielsweise Polypen (einer Vorstufe von Krebs) und Tumoren.

Mithilfe des immunologischen Stuhltests kann insbesondere menschliches Blut im Stuhl nachgewiesen werden. Dieses außervertragliche Untersuchungsverfahren hat den Vorteil, dass das Untersuchungsergebnis nicht durch Nahrungsmittel, wie beispielsweise Fleischverzehr, verfälschend beeinflusst werden kann.   

Die Darmkrebsvorsorge als gesetzliche Leistung

Männer ab dem Alter von 50 und Frauen ab 55 Jahren können die Darmspiegelung zweimal im Abstand von 10 Jahren mit ihrer Gesundheitskarte kostenlos in Anspruch nehmen.

Im Alter zwischen 50 Jahren und 54 Jahren erfolgt die Kostenübernahme des Tests auf verstecktes Blut im Stuhl jährlich direkt über Ihre Gesundheitskarte. Ab dem Alter von 55 Jahren übernehmen wir die Kosten alle zwei Jahre einmal, wenn keine Darmspiegelung gemacht wurde.

Vorteil Ihrer Mitgliedschaft

Achten Sie auf Ihre Gesundheit. Je früher Sie regelmäßig beim Arzt zur Vorsorge gehen, desto besser. Deshalb beteiligen wir uns altersunabhängig jährlich an den Kosten für diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen. Voraussetzung ist, dass Risikofaktoren wie beispielsweise ein erblich erhöhtes Erkrankungsrisiko vorliegen.

In welcher Höhe erfolgt die Kostenbeteiligung?

Die Kostenbeteiligung beträgt 70 Prozent, maximal 100 Euro im Kalenderjahr für beide Untersuchungen insgesamt.

Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Für die Erstattung benötigen wir die Rechnung über diese Vorsorgeuntersuchungen.

Bitte vermerken Sie auch Ihre aktuelle Bankverbindung auf den Unterlagen.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

Wie lange ist Zeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen?

Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.

Bestehen weitere Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Service-Team gern.

Zu weiteren Vorsorge-Programmen geht es hier.