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Anthroposophische Heilmittel

Die anthroposophische Medizin versteht sich als geisteswissenschaftliche Erweiterung der klassischen Schulmedizin. Damit Sie auch diese alternativen Möglichkeiten für Ihre Gesundheit nutzen können, erhalten Sie von uns einen Zuschuss zu anthroposophischen Heilmitteln.

Bei welchen anthroposophischen Heilmitteln erfolgt eine Kostenbeteiligung?

Kunsttherapie

Die Anthroposophische Kunsttherapie dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte.
Es soll sich auf schöpferische Weise mit der Krankheit auseinandergesetzt und der individuelle Weg zur Gesundheit aktiv mitgestaltet werden.
Es können akute und chronische körperliche, psychosomatische und psychische Erkrankungen, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen von jung bis alt behandelt werden.

Heileurythmie

Die Heileurythmie ist eine Bewegungstherapie bei der die Laute unserer Sprache in Bewegung umgewandelt werden. Jeder Laut und jede Bewegung stehen in einer bestimmten Wirkungsbeziehung zu den Vorgängen unseres Organismus. Die Heileurythmie wird bei akuten, chronischen und degenerativen Erkrankungen zur Prävention und Nachsorge eingesetzt.

Rhythmische Massagen

Durch sanften Kontakt der Hände können sich verdichtete und verfestigte Strukturen im Gewebe lösen. Dabei werden Körperflüssigkeiten wie Blut und Lymphe angeregt, wieder durchgängig zu fließen, die Atmung vertieft sich und auch die Wärme kann wieder besser zirkulieren. Die Rhythmische Massage wirkt ganzheitlich und fördert die Selbstheilungskräfte.

In welcher Höhe erfolgt die Kostenbeteiligung?

Wir übernehmen für Sie gern die anthroposophischen Heilmittel in Höhe von insgesamt:

  • 70 Prozent der Kosten
  • maximal 100 Euro im Kalenderjahr
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Voraussetzung ist zum einen, dass die anthroposophischen Heilmittel durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet werden. Wichtig ist, dass die Verordnung immer für das Kalenderjahr ausgestellt wird, in dem auch die Heilmittel erbracht werden.

Zum anderen muss die Leistung durch umfassend qualifizierte Leistungserbringer (Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten) erbracht werden. Dies gilt als erfüllt, wenn der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen ist oder aufgrund seiner Ausbildung diesen beitreten könnte.

Wie sind qualifizierte Leistungserbringer zu finden?

Auf der Internetseite des Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen können Sie nach Leistungserbringern in Ihrer Wohnortnähe suchen.

  • Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. (BVAKT)
  • Berufsverband Heileurythmie e.V.
  • Berufsverband Rhythmische Massage e.V.
Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Für die Erstattung benötigen wir das Privatrezept zusammen mit der entsprechenden Rechnung des Leistungserbringers. Teilen Sie uns bitte auch Ihre aktuelle Bankverbindung mit.

Wenn Sie die Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren direkt bei einem berechtigten Vertragsarzt in Anspruch genommen haben, benötigen wir lediglich die Rechnung. Ein Privatrezept ist dann nicht erforderlich.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

Wie lange ist Zeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen?

Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.

Weitere Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Service-Team gern.