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Aktuelle Vertragsinformationen

Zum 01.10.2019 haben wir einen neuen Vertrag für den Bereich Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (TENS) und zum Muskelaufbau (EMS) geschlossen. Sollten Sie als Leistungserbringer diesen Vertrag nicht beitreten, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen eine Direktabrechnung durchführen:

Tabelle-Hilfsmittel-Leistungserbringer

Die Abrechnung hat jeweils unter Vorlage einer neuen ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung/Verordnung zu erfolgen. Der ersten Abrechnung ist eine Empfangsbestätigung beizufügen. Inhalt der Leistung ist die Lieferung des jeweiligen Hilfsmittels inkl. des jeweils für den individuellen Einzelfall medizinisch benötigtem Zubehör (mindestens ein kompletter Satz Elektroden, Elektrodenkabel und ein Batteriesatz oder Akkusatz mit Ladegerät)  je Versorgungszeitraum. Die Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (TENS - PG 09.37.01) und zum Muskelaufbau (EMS - PG 09.37.02) und die im Lieferumfang befindlichen Elektroden und Zubehörteile (PG 09.99.01 bzw. 09.99.02) müssen die Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses erfüllen.

Der Leistungserbringer übernimmt alle Verpflichtungen einschließlich der personellen Anforderungen, die sich für die Versorgung mit Produkten aus dem Medizinproduktegesetz, der Medizinproduktebetreiberverordnung und den sonstigen Sicherheitsvorschriften ergeben.