SCHRIFTGRÖßE

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) § 81 Abs. 4 schreibt in Verbindung mit § 4 g bzw. § 4 e des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat:

1.Name der verantwortlichen StelleHEK - Hanseatische Krankenkasse
2.VorstandJens Luther
3.VerwaltungsratHorst Wittrin
4.Beauftragter Leiter der DatenverarbeitungTorsten Kafka
5.Anschrift der verantwortlichen Stelle

Wandsbeker Zollstrasse 86 - 90
22041 Hamburg
Tel 040-65696-0
0 18 01 / 213 213

6.Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Die HEK - Kranken- und Pflegeversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern (siehe auch Satzung). Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können muss die Kasse Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus § 284 SGB V sowie § 10 Aufwandsausgleichsgesetz AAG, für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus § 94 SGB XI. Folgende Zwecke sind dort genannt:

  1. Feststellung des Versicherungsverhältnisses,
  2. Ausstellung der Krankenversichertenkarte
  3. Durchführung von Beitragsangelegenheiten
  4. Prüfung und Gewährung von Leistungen
  5. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
  6. Kostenerstattung
  7. Bestimmung des Zuzahlungsstaus, Ermittlung der Belastungsgrenze
  8. Beitragsrückerstattung
  9. Beteiligung des Medizinischen Dienstes
  10. Abrechnung mit den Leistungserbringern
  11. Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern
  12. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
  13. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
  14. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen
  15. Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierten Versorgungsformen
  16. Durchführung des Risikostrukturausgleichs und des Risikopools
  17. Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme -DMP)
  18. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
  19. Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation
  20. Koordinierung pflegerischer Hilfen
  21. statistische Zwecke
  22. Gewinnen von Mitgliedern (§ 284 Abs.4 SGB V)
  23. Durchführung des AAG
7.Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Arten der gespeicherten Sozialdaten

Sozialdaten der Mitglieder und Versicherten

1. Daten zur Person:

  • Ordnungsmerkmale (z.B. Mitgliedsnummer)
  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • E-Mail Adresse
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • Geburtsort
  • Daten über Familienangehörige
  • Bankverbindung
  • Familienstand
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Mitgliedschaft in Organen der Kasse
  • Rentenversicherungsnummer

2. Daten zur Mitgliedschaft:

  • Vorversicherungszeiten
  • Beginn und Ende
  • Betreuende Stellen
  • Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z.B. Kostenerstattung, Teilnahme an besonderen Versorgungsformen)

3. Daten zum Versicherungsverhältnis:

  • Art der Versicherung
  • Beginn und Ende
  • Meldegründe
  • Angaben zur Tätigkeit
  • Beitragsgruppe/-klasse
  • Arbeitsentgelte/Einkommen/Versorgungsbezüge
  • Daten zur Beitrags-/ Versicherungsfreiheit
  • Daten zu Rentenantragstellung/ Rentenbezug
  • Arbeitgeber/Zahlstelle

4. Beitragsdaten:

  • Beitrags-Soll
  • Beitrags-Ist
  • Zahlungspflichtiger
  • Daten für den Beitragseinzug
  • Daten zum Mahnverfahren

5. Leistungsdaten:

  • Art der Leistung
  • Diagnose
  • Leistungsverordner
  • Leistungserbringer
  • Zeitraum/Leistungsbezug
  • Kosten
  • Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen
  • Daten über andere Leistungsträger
  • Daten über Auftragsleistungen
  • Daten über Ersatzansprüche
  • Daten über Versorgungsansprüche
  • Eigenanteile/Zuzahlungen
  • Daten zu strukturierten Behandlungs-programmen, integrierte Versorgung, Modellprojekte, Bonusprogramme

6. Daten zur Pflegeperson:

  • Stammdaten
  • Beginn und Ende der Pflegetätigkeit
  • Meldegründe, Zeiträume
  • Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht
  • Angaben zu Beitragseinzug und -abführung an den Rentenversicherungsträger
  • Angaben zur Qualifikation Daten für statistische Meldungen nach § 109 SGB XI

7. Daten zum gesetzlichen Vertreter:

  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer

8. Sozialdaten der Arbeitgeber / Zahlstellen:

  • Ordnungsmerkmale (z.B. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer);
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Bankverbindung
  • Beitrags-Soll
  • Beitrags-Ist
  • Zahlungspflichtiger
  • Daten für den Beitragseinzug
  • Daten zum Mahnverfahren
  • Betreuende Stellen
  • Daten für Betriebsprüfungen
  • Daten für Abrechnungsarten
  • Daten zur Durchführung des AAG

9. Sozialdaten der Vertragspartner, Lieferanten:

  • Ordnungsmerkmale (z.B. Lieferantennummer, Institutionskennzeichen)
  • Name
  • Anschrift
  • Bankverbindung
  • Daten über den Abrechnungsverkehr

10. Sozialdaten der Bezieher von Publikationen:

  • Ordnungsmerkmale (z. B. Art, Umfang der Publikationen und lfd. Nr.)
  • Name, Vorname
  • Anschrift
8.Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Die Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschriften an:

  • Träger der Renten- und Unfallversicherung,
  • Bundesanstalt für Arbeit,
  • im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute,
  • Arbeitgeber und Zahlstellen,
  • Versorgungsverwaltung,
  • Leistungserbringern,
  • Wehrbereichsverwaltung,
  • Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff SGB X.
9.Regelfristen für die DatenlöschungDie Löschung der Sozialdaten findet nach den gesetzlichen Vorschriften der Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den anderen Vorschriften des SGB (z.B. den §§ 84 SGB X, 304 SGB V, 107 SGB XI) statt.
10.Geplante Datenübermittlung in DrittstaatenEs findet keine Übermittlung statt.